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Kaufvertrag

« ____»__________200___
Vorliegender Kaufvertrag ist zwischen dem Besitzer der Katzenzucht «Magic Smile» Frau O. Omeltschenko, Registrierungsnummer 153 vom 03.03.2004, weiter im Text «Züchter» genannt, einerseits und _______ _______________________________________, weiter «Käufer» genannt, andererseits, abgeschloßen.

1. Gegenstand des Vertrags

Der Züchter übergibt und der Käufer erhält folgendes Tier:
Rasse___________________________________________________
Farbe____________________________________________________
Geschlecht________________________________________________
Geburtsdatum____________________________________________
Rufname__________________________________________________
Qualität_______________________________________________
Individuelle Registrierungsnummer_____________________
Vater____________________________________________________
Rasse___________________________________________________
Farbe___________________________________________________
Mutter ____________________________________________________
Rasse___________________________________________________
Farbe____________________________________________________

2. Verkaufsbedingungen

Der Züchter übergibt das Tier im Alter von _____ Monaten und ______ Tagen, in gutem Zustand, gesund im Moment der Übergabe. Das Tier ist _____________________ entwurmt und hat folgende Impfungen: __________________________________________.
Wenn die jünge Katze als Show-Klasse bewertet wurde, garantiert der Züchter die Ausstellungsqualität im Moment des Verkaufs und das Fehlen genetischer Defekte, trägt jedoch keinerlei Verantwortung für die weitere Entwicklung des Tieres und die Erfolge in seiner Ausstellungskarriere.
Wenn das Tier als Breed-Klasse verkauft ist, so hat der Käufer keine Ansprüche gegenüber dem Züchter im Falle schlechter Ausstellungsnoten.
Wenn das Tier als Pet-Klasse verkauft ist, ist der Käufer verpflichtet, es binnen 8 Monate ab dem Kaufsdatum sterilisieren zu lassen oder es nicht für die weitere Vermehrung zu benutzen. Beim Verletzen des Zuchtverbotes zahlt der Käufer dem Züchter die Strafe in Grösse des Preises des Tieres.
Der Käufer ist verpflichtet, für die Gesundheit der jüngen Katze zu sorgen und es entsprechend zu pflegen.
Der Käufer ist verpflichtet, das Tier jedes Jahr gegen folgende Krankheiten impfen zu lassen: Tollwut, Panleukopenie, Rhinotraheitis, Kalzivirus, Chlamidiose.
Der Käufer verpflichtet sich, den Empfehlungen des Züchters betreffend Pflege und Füttern der jüngen Katze zu folgen.
Der Käufer verpflichtet sich, der jüngen Katze rechtzeitig die Tierarzthilfe eines qualifizierten Fachmanns zu gewähren.
Der Käufer verpflichtet sich, die jünge Katze nicht weiter zu verkaufen, nicht zu schenken, nicht zu vermieten, nicht ins Tierheim o. ä. abzugeben. Der Käufer muß den Züchter benachrichtigen, wenn er aus egal welchem Grund nicht mehr imstande ist, die jünge Katze entsprechend zu pflegen. (Der Züchter hat das Recht des ersten Käufers, falls der Käufer die jünge Katze zu verkaufen beschließt).
Der Käufer verpflichtet sich, weder selbst noch durch die dritte Person Laboruntersuchungen und Labormanipulationen an der jüngen Katze durchzuführen.
Dem Käufer ist es verboten, das Tier an die Tierklinik zwecks Entfernen der Krallenphalangen zu übergeben.
Der Käufer verpflichtet sich, die jünge Katze nicht paaren zu lassen, sobald diese nicht 10 Monate alt geworden ist.
Wenn der Käufer mit der gekauften jüngen Katze nicht zufrieden ist sowie im Fall der Erscheinung von Defekten in der Entwicklung der jüngen Katze, ihres Todes, Diebstahls u.s.w., hat der Käufer kein Recht, vom Züchter eine Gelderstattung oder eine andere Kompensation zu fordern.
Wenn das verkaufte Tier in einem schlechten physischen Zustand befunden wird, oder wenn es offensichtlich mit Gewalt mißbraucht wurde, unterliegt das Tier bedingungsloser Rückgabe samt allen Registrierungs- und Ausstellungsdokumenten ohne Kostenerstattung.
Der Käufer wird zum Besitzer im Moment der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags, nach dem Erhalt des Tieres vom Züchter.
Ab der Unterzeichnung des Vertrages trägt der Käufer volle Verantwortung für die Gesundheit und Pflege des Tieres.

3. Zahlungsbedingungen

Die den Vertrag abschließenden Parteien sind einverstanden, daß der Preis der jüngen Katze _________ USD beträgt.
Der Käufer übergibt den fälligen o.a. Betrag dem Züchter unmittelbar vor der Unterzeichnung des Vertrages.

4. Sonstige Bedingungen

Bei der Übergabe des Tieres übergibt der Züchter dem Käufer auch folgende Dokumente:
1. Stammbaumbescheinigung
2. Tierarztpass
3. Merkblatt zum Füttern und Pflegen

Die Unterschrift des Käufers unter diesem Vertrag bezeugt, daß dieser Vertrag von ihm durchgelesen und seine Bedingungen angenommen wurden.
Vorliegender Vertrag ist in zwei Exemplaren verfaßt, die die gleiche juristische Macht haben.
Unterschrift des Käufers:___________________________________
Paßdaten des Käufers:____________________________________
Adresse des Käufers:_____________________________________
Unterschrift des Züchters:__________________________________
Adresse des Züchters:____________________________________

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